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Die Zustiftung

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Mit einer Zustiftung für die Gemeinschaftsstiftung Vorwerker Diakonie fördern Sie dauerhaft einen guten Zweck. Denn nur die Erträge des Stiftungsvermögens, z.B. Zins- oder Mieterträge, werden verwendet. Das Stiftungskapital bleibt dauerhaft bestehen. So können Stifter über ihr eigenes Leben hinaus das gesellschaftliche Wohl absichern helfen.

Der Stiftungsfonds

Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Zustiftung einen speziellen Zweck zu bestimmen. Dazu fließt das Geld innerhalb der Stiftung in einen Fonds, der auch von Ihnen benannt werden kann.

Das Stifterdarlehen

Sie können der Gemeinschaftsstiftung auch ein zinsloses Darlehen gewähren, das Sie später aufstocken, kündigen oder in eine Zustiftung umwandeln können.

Ihr Steuervorteil

Stifter können bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam in das Vermögen einer Stiftung einbringen. Der Abzugsbetrag verdoppelt sich bei zusammen veranlagten Ehegatten auf zwei Millionen Euro. Die gestiftete Summe kann flexibel innerhalb von zehn Jahren in Abzug gebracht werden. Darüber hinaus können Stifter jährlich bis zu 20 Prozent ihrer gesamten Einkünfte als Spende oder Zustiftung steuerlich geltend machen.

Unsere Besonderheit

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Der Stifter hat die Möglichkeit, einen speziellen Zweck zu bestimmen. Dazu fließt das Geld innerhalb der Stiftung in einen Fonds, der auch nach dem Stifter benannt werden kann. So gibt es beispielsweise die Liselotte-Cornelius-Zustiftung. Hier hat die Stifterin als festgelegten Zweck Musiktherapie verfügt und die Zinsen auf das Zustiftungs-Kapital fließen entsprechend ihres Wunsches jährlich in passende Projekte.

Ab einer Zustiftung in Höhe von 5.000 Euro ist man zudem Mitglied im Beirat der Gemeinschaftsstiftung.